Baugrundstücke in Felsberg-Wolfershausen
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Städtebauliche Werte:
- Maximal zulässige Geschossfläche (GFZ) : 0,6
- Maximale Grundfläche (GRZ) : 0,3.
- Traufhöhe max.TG 1=8,50 m TG 2-4 = 6,75
- Firsthöhe max. 11,00 bzw. 11,50 m
- Zulässige Dachneigung in Grad : 25 – 45
